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   OVG Saarland, 08.01.1988 - 2 R 208/85   

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OVG Saarland, 08.01.1988 - 2 R 208/85 (https://dejure.org/1988,23602)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.01.1988 - 2 R 208/85 (https://dejure.org/1988,23602)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Januar 1988 - 2 R 208/85 (https://dejure.org/1988,23602)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Es können sich deshalb auch solche Vorhaben hinsichtlich in Rede stehender Beurteilungsmaßstäbe einfügen, die über den vorhandenen Rahmen unwesentlich hinausgehen (OVG Saarlouis, Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 R 208/85 - BRS 48 Nr. 4 S. 17).
  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von

    Eine mit der Klageerhebung vorgenommene Beschränkung des den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens bildenden Baugenehmigungsbegehrens auf einen Vorbescheid ist rechtlich unbedenklich, wenn das Bauvorhaben als solches nicht verändert wird und die Zulässigkeitsfragen bereits im behördlichen Verfahren zu beurteilen waren (ebenso zur Zulässigkeit eines "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch während eines gerichtlichen Genehmigungsstreits OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252).

    Die beiden streitigen Zulässigkeitsfragen einerseits nach dem Einfügen des Vorhabens im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB und andererseits nach einer Vereinbarkeit mit den von der Beigeladenen speziell für Werbeanlagen erlassenen örtlichen Bauvorschriften (§ 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO) bildeten den zentralen Prüfungsgegenstand bereits im Baugenehmigungsverfahren für das insoweit im Tatsächlichen danach nicht modifizierte Bauvorhaben der Klägerin.(vgl. zu der Zulässigkeit eines sogenannten "Zurückgehens" auf den Vorbescheid auch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens unter anderem OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.5.1981 - 2 R 88/80 und 2 R 86/81 -, BRS 38 Nr. 126, vom 8.1.1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4, und vom 30.7.1991 - 2 R 626/88 -, juris und ZfSchR 1992, 252, wonach diese mit Blick auf die §§ 173 VwGO, 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung (§ 91 VwGO) anzusehen ist) Für den Hilfsantrag lässt sich auch ein Rechtsschutzinteresse nicht verneinen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2021 - 8 A 11024/21

    Einfügen eines Bauvorhabens nach dem Maß der baulichen Nutzung; Verhältnis zur

    Zum anderen - und vor allem - ist (entgegen der Auffassung der Klägerin) in der Rechtsprechung geklärt, dass für das Verhältnis von Gebäude zur umgebenden Freifläche auf das jeweilige Baugrundstück und nicht auf Freiflächen der Nachbargrundstücke abzustellen ist (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 R 208/85 -, BRS 48 Nr. 4: Relation zur Größe des Baugrundstücks; OVG NRW, Urteil vom 1. März 2017 - 2 A 45/16 - DVBl. 2017, 1047 und juris, Rn. 54: Freifläche auf dem Grundstück des Bauherrn; BayVGH, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 15 ZB 17.985 -, juris, 11: Verhältnis zur Größe des Baugrundstücks; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 1 CS 17.2496 -, juris, Rn. 18 f: "Freiflächen auf dem Baugrundstück", "auf dem Baugrundstück bei der geplanten Bebauung verbleibende Freiflächen").
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